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   BGH, 01.04.2014 - X ZR 31/11   

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https://dejure.org/2014,10224
BGH, 01.04.2014 - X ZR 31/11 (https://dejure.org/2014,10224)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2014 - X ZR 31/11 (https://dejure.org/2014,10224)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2014 - X ZR 31/11 (https://dejure.org/2014,10224)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 69 Abs 1 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst d EuPatÜbk, Art 2 § 6 Abs 1 S 1 Nr 4 IntPatÜbkG
    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Auslegung des Patentanspruchs hinsichtlich der Kennzeichnung des Gegenstands eines Nebenanspruchs - Reifendemontiermaschine

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit eines Patents im Zusammenhang mit einer Reifendemontiermaschine

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Auslegung des Patentanspruchs hinsichtlich der Kennzeichnung des Gegenstands eines Nebenanspruchs - Reifendemontiermaschine

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 69 Abs. 1; EPÜ Art. 138 Abs. 1 Buchst. d)
    Patentfähigkeit eines Patents im Zusammenhang mit einer Reifendemontiermaschine

  • datenbank.nwb.de

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Auslegung des Patentanspruchs hinsichtlich der Kennzeichnung des Gegenstands eines Nebenanspruchs - Reifendemontiermaschine

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ermittlung des Gegenstandes der Patentanmeldung anhand Gesamtheit ursprünglich eingereichter Unterlagen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Reifendemontiermaschine

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ermittlung des Gegenstandes der Patentanmeldung anhand Gesamtheit ursprünglich eingereichter Unterlagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 650
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BGH, 01.04.2014 - X ZR 31/11
    Entscheidend ist vielmehr, was der mit durchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattete Fachmann des betreffenden Gebiets der Technik der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen kann (BGH, Urteile vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Rn. 29 - Hubgliedertor II; vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 Rn. 46 - Fälschungssicheres Dokument; vom 24. Januar 2012 - X ZR 88/09, GRUR 2012, 475 Rn. 31 - Elektronenstrahltherapiesystem; vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 45 - Polymerschaum).

    d) Soweit die Klägerin anzunehmen scheint, die Beklagte sei, um ihr Patent wirksam einzuschränken, bei einem Rückgriff auf die Beschreibung gehalten, sämtliche Merkmale der erörterten Ausführungsbeispiele in den beschränkten Anspruch aufzunehmen, entspricht dies nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 125 - Spleißkammer; Urteil vom 15. November 2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 319 - Koksofentür; Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 52 - Polymerschaum).

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 01.04.2014 - X ZR 31/11
    Im Übrigen hat die Klägerin nicht dargelegt und es ist auch nicht ersichtlich, dass für den Fachmann die aufgenommenen Merkmale für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg nicht förderlich sind und nur zusammen mit nicht aufgenommenen Merkmalen einen sinnvollen Beitrag zur Erfindung leisten (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, juris Rn. 23 - Kommunikationskanal).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 5/03

    Alpensinfonie

    Auszug aus BGH, 01.04.2014 - X ZR 31/11
    d) Soweit die Klägerin anzunehmen scheint, die Beklagte sei, um ihr Patent wirksam einzuschränken, bei einem Rückgriff auf die Beschreibung gehalten, sämtliche Merkmale der erörterten Ausführungsbeispiele in den beschränkten Anspruch aufzunehmen, entspricht dies nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 125 - Spleißkammer; Urteil vom 15. November 2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 319 - Koksofentür; Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 52 - Polymerschaum).
  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BGH, 01.04.2014 - X ZR 31/11
    Entscheidend ist vielmehr, was der mit durchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattete Fachmann des betreffenden Gebiets der Technik der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen kann (BGH, Urteile vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Rn. 29 - Hubgliedertor II; vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 Rn. 46 - Fälschungssicheres Dokument; vom 24. Januar 2012 - X ZR 88/09, GRUR 2012, 475 Rn. 31 - Elektronenstrahltherapiesystem; vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 45 - Polymerschaum).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 01.04.2014 - X ZR 31/11
    (2) Eine weitergehende, den Gegenstand des Patentanspruchs 13 einengende Bedeutung des Merkmals "in accordance with claims 1 to 12" ergibt sich auch nicht aus der Beschreibung des Streitpatents (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204, 209 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; Busse/Keukenschrijver, aaO, § 14 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

    Auszug aus BGH, 01.04.2014 - X ZR 31/11
    Entscheidend ist vielmehr, was der mit durchschnittlichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattete Fachmann des betreffenden Gebiets der Technik der Gesamtheit der ursprünglichen Unterlagen als zur Erfindung gehörend entnehmen kann (BGH, Urteile vom 22. Dezember 2009 - X ZR 28/06, GRUR 2010, 513 Rn. 29 - Hubgliedertor II; vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 Rn. 46 - Fälschungssicheres Dokument; vom 24. Januar 2012 - X ZR 88/09, GRUR 2012, 475 Rn. 31 - Elektronenstrahltherapiesystem; vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 45 - Polymerschaum).
  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

    Auszug aus BGH, 01.04.2014 - X ZR 31/11
    Dies bedeutet, dass ein geänderter Gegenstand nicht zu einer Erweiterung des Schutzbereichs führt, wenn er auch in dem erteilten Patent geschützt, d.h. in einem Patentanspruch unter Schutz gestellt war (BGH, Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, GRUR 2005, 145 - elektronisches Modul).
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Auszug aus BGH, 01.04.2014 - X ZR 31/11
    d) Soweit die Klägerin anzunehmen scheint, die Beklagte sei, um ihr Patent wirksam einzuschränken, bei einem Rückgriff auf die Beschreibung gehalten, sämtliche Merkmale der erörterten Ausführungsbeispiele in den beschränkten Anspruch aufzunehmen, entspricht dies nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 125 - Spleißkammer; Urteil vom 15. November 2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 319 - Koksofentür; Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 52 - Polymerschaum).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 01.04.2014 - X ZR 31/11
    d) Soweit die Klägerin anzunehmen scheint, die Beklagte sei, um ihr Patent wirksam einzuschränken, bei einem Rückgriff auf die Beschreibung gehalten, sämtliche Merkmale der erörterten Ausführungsbeispiele in den beschränkten Anspruch aufzunehmen, entspricht dies nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 125 - Spleißkammer; Urteil vom 15. November 2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 319 - Koksofentür; Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 52 - Polymerschaum).
  • BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02

    Koksofentür

    Auszug aus BGH, 01.04.2014 - X ZR 31/11
    d) Soweit die Klägerin anzunehmen scheint, die Beklagte sei, um ihr Patent wirksam einzuschränken, bei einem Rückgriff auf die Beschreibung gehalten, sämtliche Merkmale der erörterten Ausführungsbeispiele in den beschränkten Anspruch aufzunehmen, entspricht dies nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 125 - Spleißkammer; Urteil vom 15. November 2005 - X ZR 17/02, GRUR 2006, 319 - Koksofentür; Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 117/11, BGHZ 194, 107 Rn. 52 - Polymerschaum).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 28/06

    Hubgliedertor II

  • BPatG, 22.04.2015 - 6 Ni 7/14

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verarbeitungssystem zum Herstellen von

    Ein Gegenstand, der durch das erteilte Patent zwar offenbart, von ihm aber nicht geschützt ist, kann nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung im Patentnichtigkeitsverfahren nicht nachträglich in das Patent einbezogen und unter Schutz gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, BPatGE 47, 302, Amtlicher Leitsatz - Elektronisches Modul; BGH, Urteil vom 1. April 2014, X ZR 31/11, GRUR 2014, 650 - 654, Tz. 20 - Reifendemontiermaschine).

    Eine Erweiterung des Schutzbereichs des erteilten Patents liegt vor, wenn durch ein zusätzlich aufgenommenes Merkmal der Gegenstand des Patents gegenüber dem des erteilten Patents zu einem anderen Gegenstand, d. h. zu einem Aliud wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, BPatGE 47, 302, Amtlicher Leitsatz - Elektronisches Modul; BGH, Urteil vom 1. April 2014, X ZR 31/11, GRUR 2014, 650 - 654, Tz 20 - Reifendemontiermaschine).

  • BPatG, 10.03.2016 - 4 Ni 12/13

    Bohrhilfe - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bohrhilfe (europäisches Patent)"

    Eine Erweiterung des Schutzbereichs liegt sonach jedenfalls vor, wenn unter Anwendung des "Verletzungstests" der Schutzumfang des geänderten Anspruchs seinem Wortsinn nach Vorrichtungen oder Handlungen umfasst, die nach dem vorherigen Anspruch nicht umfasst waren (BGH GRUR 2014, 650 - Reifendemontiermaschine; Busse/Keukenschrijver PatG, 7. Aufl., § 22 Rn. 27).
  • BPatG, 18.07.2019 - 4 Ni 49/17
    Eine Erweiterung des Schutzbereichs liegt sonach jedenfalls vor, weil unter Anwendung des "Verletzungstests" der Schutzumfang des geänderten Anspruchs seinem Wortsinn nach Vorrichtungen oder Handlungen umfasst, die nach dem vorherigen Anspruch nicht umfasst waren (BGH, Urteil vom 1. April 2014 - X ZR 31/11= GRUR 2014, 650 - Reifendemontiermaschine; Busse/ Keukenschrijver PatG, 8. Aufl., § 22 Rn. 27).
  • BPatG, 21.09.2016 - 6 Ni 16/15

    Patentfähigkeit des erteilten Patents mit der Bezeichnung "Rotor, Rotoranordnung,

    Soweit insbesondere die Klägerin zu 2.) hierzu in der mündlichen Verhandlung ihre Ansicht, dass der Patentanspruch 6 laut Hauptantrag über die ursprüngliche Offenbarung hinausgehe, vor allem darauf gestützt hat, dass sich eine diesem Anspruch entsprechende Anspruchsfassung in der Anmeldeschrift WO 01/80401 A1 nicht finde, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung der für die Prüfung einer unzulässigen Erweiterung maßgebliche Inhalt der ursprünglichen Fassung nicht auf den Gegenstand der in der Anmeldung formulierten Patentansprüche beschränkt, sondern anhand der Gesamtheit der ursprünglich eingereichten Unterlagen zu ermitteln ist (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 01.04.2014, X ZR 31/11, GRUR 2014, 650, - Reifendemontiermaschine, m. w. N.).
  • BGH, 06.11.2018 - X ZR 18/17

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Vorrichtung für die

    Es ist eine Frage der Auslegung, ob die Kennzeichnung des Gegenstands eines Nebenanspruchs dahin, dass er eine in Übereinstimmung mit den vorangehenden Ansprüchen ausgebildete Vorrichtung umfasst, die Verwirklichung der Merkmale sämtlicher vorangehender Ansprüche erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2014 - X ZR 31/11, GRUR 2014, 650 Rn. 22 - Reifendemontiermaschine).
  • BPatG, 30.04.2019 - 4 Ni 49/17

    Dentalimplantat - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dentalimplantat" -

    Eine Erweiterung des Schutzbereichs liegt sonach jedenfalls vor, weil unter Anwendung des "Verletzungstests" der Schutzumfang des geänderten Anspruchs seinem Wortsinn nach Vorrichtungen oder Handlungen umfasst, die nach dem vorherigen Anspruch nicht umfasst waren (BGH, Urteil vom 1. April 2014        - X ZR 31/11= GRUR 2014, 650 - Reifendemontiermaschine; Busse/ Keukenschrijver PatG, 8. Aufl., § 22 Rn. 27).
  • BPatG, 22.11.2022 - 3 Ni 11/21
    Vielmehr ist die Übernahme lediglich einzelner ursprungsoffenbarter Merkmale nach der Rechtsprechung des BGH zulässig, wenn der Fachmann der Gesamtheit der Anmeldeunterlagen auch einen Gegenstand entnimmt, der die weggelassenen Merkmale nicht aufweist und diese für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind und einen sinnvollen Beitrag zur Erfindung leisten (vgl. BGH GRUR 1990, 432 - Spleißkammer; BGH GRUR 2005, 1023 - Einkaufswagen II; BGH GRUR 2006, 316 - Koksofentür; BGH GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; BGH GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum I; BGH GRUR 2014, 650 - Reifendemontiermaschine; BGH GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal).
  • BPatG, 10.12.2015 - 2 Ni 39/13

    Reit-/Pferdehalfter - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Reit-/Pferdehalfter"

    Dies stellt eine Klageänderung dar (BGH GRUR 2010, 901 - polymerisierbare Zementmischung), die gem. § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 263 ZPO sachdienlich und damit zulässig ist (vgl. BGH GRUR 2014, 650 (Rd. 26) - Reifendemontiermaschine).
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